Damit das Zusammenleben in Ellmau mit dem besten Freund des Menschen gut funktioniert, braucht es einige Informationen. Diese betreffen vor allem die Hundesteuer, die Hundekotaufnahme und die Leinenpflicht.
Hundesteuer Zuständig: Stefan Granegger
Entstehung der Gebührenpflicht: Für das Halten von Hunden, mit Ausnahme von:
Assistenz- und Therapiehunden Lawinenhunden Jagdgebrauchshunden Rettungshunden Diensthunden wird eine Abgabe eingehoben. Die Abgabe ist für jeden im Gebiet der Gemeinde Ellmau gehaltenen Hund, der mehr als drei Monate alt ist, zu entrichten. Abgabepflichtig ist der Halter des Hundes.
Höhe der Abgabe: Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Anzahl der im selben Haushalt oder Betrieb gehaltenen Hunde:
€ 94,60 pro Jahr für den ersten Hund€ 189,20 pro Jahr für jeden weiteren HundAnmeldung des Hundes Die Anmeldung von Hunden hat binnen 2 Wochen, nachdem diese das Alter von drei Monaten erreicht haben bzw. in das Gebiet der Gemeinde Ellmau gebracht wurden, zu erfolgen. Die Anmeldung (oder Abmeldung) kann bei Sachbearbeiter Stefan Granegger (Tel. +43 5358 2206-20) durchgeführt werden. Sie erhalten eine Hundemarke bei der Anmeldung.
Entrichtung der Gebühr: An die Gemeinde Ellmau mit Zahlschein (der Zahlschein wird Ihnen jedes Jahr zugeschickt)
Pflichten des Hundehalters: Neben der Pflicht zur An- und Abmeldung des Hundes ist dafür zu sorgen, dass der Hund außerhalb des Hauses die Hundemarke sichtbar trägt.
Im Falle des Verlustes einer Hundemarke ist dies dem Gemeindeamt Ellmau umgehend zu melden. Eine Ersatzmarke wird Ihnen ausgehändigt.
Hundekotaufnahme Für engagierte Hundehalter ist es selbstverständlich, den Hundekot mit einem „Gassi-Sackerl“ aufzunehmen und im nächsten Mistkübel verschwinden zu lassen. Im gesamten Gemeindegebiet von Ellmau, insbesondere im Bereich von landwirtschaftlichen Flächen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen aber auch auf Straßen, Plätzen, Gehsteigen und Sportanlagen ist dies gesetzlich vorgeschrieben.
In Ellmau befinden sich daher an fast allen Spazier- und Wanderwegen Gassi-Sackerl-Spender und Mülleimer. Sollte jedoch ein Häufchen liegen bleiben, ist mit einer Geldstrafe von bis zu 2.000 Euro zu rechnen. Dafür kann man viel Hundefutter kaufen…
Verordnung Hundekotaufnahme
Leinenpflicht Gemäß § 6a Abs. 2 Landes-Polizeigesetz sind im gesamten Bundesland Tirol Hunde an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften, ausgenommen in durch Verordnung der Gemeinde ausgewiesenen Hundefreilaufzonen, an der Leine oder mit Maulkorb zu führen. Hunde sind an öffentlichen Orten, an denen sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren, an der Leine und mit Maulkorb oder in geschlossenen Behältnissen zu führen. Der Maulkorb hat den tierschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen und muss so beschaffen sein, dass er vom Hund nicht abgestreift werden kann.
Bei Übertretung dieser Bestimmungen kann eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro verhängt werden.