Führerschein


Mit 1. März 2006 wurde der neue Scheckkartenführerschein eingeführt, der alte rosa Papierführerschein verliert laut EU-Richtlinie seine Gültigkeit erst ab dem Jahr 2032. Sollten allerdings die behördlichen Eintragungen oder die Unterschriften unkenntlich geworden sein, das Lichtbild fehlen oder den Besitzer nicht mehr einwandfrei erkennen lassen, ist ein Austausch des Führerscheins umgehend erforderlich.
Der Antrag auf Ausstellung eines Scheckkartenführerscheines ist unabhängig vom Wohnsitz des Antragstellers bei jeder Führerscheinbehörde in Österreich möglich.
Erforderliche Unterlagen:

  • 1 EU-Passbild
  • Geburtsurkunde
  • alter Führerschein


Kosten: € 45,00
Weiters hat ein Führerscheinbesitzer eine Änderung seines Familiennamens oder Wohnsitzes der örtlich zuständigen Führerscheinbehörde bekannt zu geben.
Für den Führerschein der Klasse C ist vor dem 48. Geburtstag um Verlängerung auf weitere 5 Jahre, für die Klasse C1 vor dem 53. Geburtstag um Verlängerung auf weitere 10 Jahre bei der Führerscheinbehörde unter Vorlage eines ärztlichen Attestes anzusuchen.
Im Falle des Abhandenkommens des Führerscheines hat der Besitzer bei der nächsten Polizeiinspektion unverzüglich Anzeige zu erstatten. Die Bestätigung über diese Anzeige berechtigt zum Lenken von Kraftfahrzeugen bis zur Ausstellung eines neuen Führerscheins, jedoch nicht länger als 4 Wochen, gerechnet vom Tage des Abhandenkommens.
Weitere Informationen erhalten sie bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (05372/606-0) oder unter help.gv